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Paragraphen

Statuten

 

§1   Der Club trägt den Namen "Pumpenjäger".
       Der Club hat den Zweck, dem Ausspannen und der Erholung von der täglichen Arbeit zu dienen.
       Dieses geschieht durch den wöchentlichen Kegelabend, der nach Absprache stattfindet. 
       Unfreundlichkeit, die gegen die Kameradschaftlichkeit verstößt, ist im Club nicht zu dulden und vom
       Kegelvater zu rügen.

§2   Gründung des Kegelclubs mit 10 Mitgliedern.

§3   Einmal jährlich ist eine geheime Wahl des Vorstandes und zwar 1 Stunde vor Beginn des ersten
       Kegelabends im neuen Kalenderjahr: Es sind zu Wählen: Kegelvater, Kassierer, Schriftführer.

§4   Neue Mitglieder müssen von allen Mitgliedern einstimmig gewählt werden. Wenn eine Stimme in
       dieser geheimen Wahl gegen die Aufnahme ist, kann der Bewerber nicht aufgenommen werden.
       Jeder Kegelbruder hat das Recht, Gäste mitzubringen. Der Kostenbeitrag beträgt pro Gastkegler
       10,00 EUR. Pumpen werden nicht gewertet; ansonsten gilt alles wie bei jedem Mitglied.

§5   Wer neu aufgenommen wird, zahlt als Einstand 10% der Summe des derzeitigen Kassenbestandes
       am Eintrittsdatum vor Kegelbeginn. Er ist dann Teilhaber des gesamten Kassenbestandes.

§6  Wer aus dem Kegelclub austritt bekommt 3 Monatsbeiträge (18,00 EUR) erstattet. Weitere
       Ansprüche sind ausgeschlossen.

§7   Der Kegelabend findet alle 4 Wochen, nach Absprache, am Freitag statt. 19:30 Uhr ist Spielbeginn
       (Erscheinen 19:25 Uhr) und ca. 22:30 Uhr ist Spielende.
       Der Beitrag für jeden Kegelabend beträgt  6,00 EUR pro Person.
       Bei Fehltagen zahlt der Abwesende den Durchschnitt der an diesem Abend erspielten
       Gesamtsumme. Dem Kegelbruder, dem der Wurf "König aus den Vollen" oder "8 ums Vorderholz"
       gelingt, erfährt das Glück eine Urkunde und eine Anzeige in der Zeitung von seinen Kegelbrüdern zu
       erhalten. Als Gegenleistung wird der Kegelabend abgebrochen und der gute Kegler kommt in den
       Genuss, seinen Kegelbrüdern den restlichen Abend zu finanzieren.

§8   Der Kegelabend beginnt mit dem Spiel "5 in die Vollen" anschließend wird die "Hohe Hausnummer"
       ausgekegelt. Daraufhin wird der Kegelkönig ermittelt (durch "3 in die Vollen" und 2 mal
       Abräumen).Der Kegelkönig bestimmt das nächste Spiel.

§8a Wer 3 mal hintereinander Kegelkönig wird, bekommt eine Urkunde. Der Orginal-Königskegel
       wandert von König zu König. Der Jahreskegelkönig bekommt einen Königspokal.

§8b Wer Jahrespumpenkönig wird, erhält eine besondere Auszeichnung in böser Manier! Diese
       Auszeichnung ist 4 Wochen öffentlich auszuhängen.

§9   Der Gewinner eines Spieles bestimmt nunmehr das nächste Spiel.

§10 Jedes verlorene Spiel kostet 0,30 EUR, jede Pumpe kostet 0,10 EUR, jeder Fehlwurf, 1x schellen,
       Kugel bringen lassen kostet 0,50 EUR, Kugel abfangen kostet 2,00 EUR bei jedem Spiel
       3-Gewinner.

§11 Wer alle Neune wirft bezahlt 2,50 EUR alle anderen bezahlen 2,00 EUR. Für Kranz und Hand gilt
       das gleiche.

§12 Wer zwei Anhänger oder mehr an seinem Bier hat, z. B. noch ein Bier, muss pro Glas 1,00 EUR in
       die Kegelkasse zahlen.

§13 Wer 3mal hintereinander die gleiche Zahl wirft, gibt 1,00 EUR pro anwesenden Kegelbruder in die
       Kegelkasse.

§14 Jedes Mitglied bekommt einen Mini-Kegel. Dieser Kegel muß nach Aufforderung eines Mitgliedes,
       egal wann und wo dies geschieht, vorgezeigt werden. Derjenige der den Kegel nicht vorweisen kann
       muss 2,50 EUR  in die Kegelkasse zahlen.

§15 Wer Geburtstag, Hochzeit, Nachwuchs oder andere Festlichkeiten vorzuweisen hat, bezahlt eine
       Runde.

§16 Getränke oder Runden, die nicht gestiftet werden, kommen auf einen Gemeinschaftsdeckel und
       werden am Ende des Kegelabends durch die Anzahl der Kegler geteilt.

§17 Kegelrunden, die gegeben aber nicht mehr getrunken werden können, fließen mit einem Betrag von
       15,00 EUR in die Kegelkasse.

§18 Über die Verwendung des Kassenbestandes wird nur mit Mehrheitsbeschluss der Mitglieder
       entschieden. Zu diesem Beschluss müssen mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sein.

§19 Ausschluss von der Mitgliedschaft: Durch einem Beschluss von 2/3 Mehrheit aller Clubmitglieder
       kann auf Antrag eines Clubmitgliedes jedes Mitglied aus dem Club ausgeschlossen werden wegen:
       a) grober Unkameradschaftlichkeit
       b) deutlicher Interessenlosigkeit
       Ein solcher Beschluss wird dem Ausgeschlossenen von dem Vorsitzenden schriftlich mitgeteilt. Der   
       Ausgeschlossene hat keinen Anspruch auf Auszahlung seines Anteiles.

§20 Wer nicht an den Veranstaltungen des Clubs teilnehmen kann, hat keinen Anspruch auf
       Ersatzleistung. Kegelfahrten werden mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Clubmitglieder beschlossen.
       Ebenso Weihnachtsfeiern und andere Veranstaltungen. Zu diesen Festlichkeiten werden die
       Partnerinnen der Clubmitglieder geladen.

§21 Alle Mitglieder bekunden ihr Einverständnis zu diesen Satzungen durch ihre Unterschrift. Ein
       Exemplar dieser Satzung ist jedem Mitglied von dem Vorsitzenden auszuhändigen.
 

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